Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Regulierter Fahrzeugfluss

Wann gilt die Regelung?

Vom 1. Juni bis zum 30. September 2025, beide Tage eingeschlossen.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Genehmigung?

Alle motorisierten Fahrzeuge, die öffentliche Straßen in Formentera betreten, befahren oder dort parken möchten, während der geregelten Periode.

Müssen Einwohner von Formentera eine Genehmigung beantragen?

Nein. Fahrzeuge im Besitz von natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz in Formentera, die die Kraftfahrzeugsteuer auf der Insel entrichten oder im regulierten Parksystem (blaue Zone) registriert sind, werden automatisch in die Genehmigungsplattform aufgenommen, ohne dass der Eigentümer etwas unternehmen muss.

Wie können Einwohner überprüfen, ob ihr Fahrzeug autorisiert ist?

Über die Kennzeichensuche, die unter www.formentera.eco verfügbar ist.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht nach Formentera einreisen?
  • Mietfahrzeuge, die außerhalb der Insel gemietet wurden.
  • Quads
  • Wohnwagen und Wohnmobile
  • Fahrzeuge für den Transport mit Fahrer (VTC)
Warum ist das Fahren von Quads in Formentera nicht erlaubt?

Weil sie unbefestigte Wege und die natürliche Umwelt der Insel beschädigen.

Warum sind Wohnwagen und Wohnmobile in Formentera verboten?

Weil Camping verboten ist und die Insel keine dafür geeigneten Plätze hat.

Wie kann ich die Anzahl der autorisierten Fahrzeuge in Formentera überprüfen?

Sie können die Anzahl der autorisierten Fahrzeuge über das offizielle Portal www.formentera.eco im Abschnitt zur Auslastung einsehen.

Warum wird eine Genehmigungsgebühr erhoben?

Zur Deckung der Kosten für Verwaltung, Bearbeitung und Kontrolle der Regelung.

Welche Gebühren fallen an?

Juni und September:

  • Autos: 6€/Tag (mindestens 30 €)
  • Motorräder: 3€/Tag (mindestens 15 €)
Juli und August:
  • Autos: 9€/Tag (mindestens 45 €)
  • Motorräder: 4,50€/Tag (mindestens 22,50 €)

Wer ist von der Gebühr befreit oder erhält eine Ermäßigung?

Folgende Fahrzeugkategorien sind von der Gebühr befreit:

  • Elektrofahrzeuge: 100% befreit
  • Hybridfahrzeuge: 50% befreit
  • Einwohner und weitere laut Regelung spezifizierte Fälle
Wie wird der Status des Antrags mitgeteilt?

Per E-Mail. Es wird empfohlen, das Postfach zu überprüfen, bis die Bestätigung der Genehmigung eingeht.

Muss die Genehmigung zum Fahren ausgedruckt werden?

Nein. Die Kontrolle erfolgt durch automatische Kennzeichenlesung und Stichprobenkontrollen.

Wie wird das Fahren und Parken kontrolliert?

Eine separate Kontrolle ist nicht nötig, da die Überprüfung über das Kennzeichen erfolgt.

Wie wird die Fahrkontrolle durchgeführt?
  • Lokale Polizei
  • Kontrolleure des regulierten Parksystems
  • Kennzeichenlesekameras
Was muss ich tun, wenn ich meinen Aufenthalt mit Fahrzeug verlängern möchte?

Es muss eine neue Genehmigung mit dem korrekten Kennzeichen beantragt werden, Änderungen sind nicht zulässig.

Was passiert, wenn die Quote der autorisierten Fahrzeuge erreicht ist?

Nur Fahrzeuge mit vorab bestätigter Reservierung vor dem Genehmigungsdatum der Quote, für dieses Jahr am 27. Februar 2025, werden zugelassen.

Wie kann ich erfahren, ob ich gemäß Gesetz 7/2019 sanktioniert wurde?

Sie können die Sanktionsvorschläge am Saisonende unter www.formentera.eco einsehen. Außerdem können Sie Einsprüche über das spezielle Verfahren beim Bürgerbüro (OAC) persönlich oder online mit elektronischem Zertifikat über das Virtuelle Bürgerbüro (OVAC) einreichen.
Einsprüche und Rechtsmittel gegen Sanktionen gemäß dem Nachhaltigkeitsgesetz (Formentera.Eco)

Haben Sie Ihre Bewilligung bereits beantragt?

Überprüfen Sie, ob ihre Bewilligung, zum Betreten, Fahren und Parken gültig ist.

Fragen, Unklarheiten und Anregungen

OAC - Bürgerbüro
📍 Adresse: Carrer de Ramon Llull, 6, 07860 Sant Francesc de Formentera, Illes Balears
🕘 Öffnungszeiten: Werktags von Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr
Telefonische Unterstützung
📞 Telefon: (34) 971 10 27 76
🕘 Öffnungszeiten: Werktags von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:30 Uhr
E-Mail-Support
Consell Insular de Formentera | plaça de la Constitució, 1 · 07860 Sant Francesc Xavier | tel. 971 10 27 76 · fax 971 32 25 56