Regulierung

Haben Sie Ihre Bewilligung bereits beantragt?

Gemäß dem Gesetz 7/2019 vom 8. Februar über die ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Insel Formentera richten sich die in Artikel 16 festgelegten schweren Verwaltungsverstöße nach den Fristen und unter den Bedingungen, die in Artikel 30 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors festgelegt sind. Das bedeutet, dass der Verwaltung ab Begehung des Verstoßes eine Frist von zwei Jahren zur Einleitung des Sanktionsverfahrens zur Verfügung steht.

Gemäß Artikel 85 des Gesetzes 39/2015 schließt die Einreichung von Einwendungen die Anwendung des Nachlasses wegen Anerkennung der Verantwortung aus. Andererseits bedeutet die freiwillige Zahlung mit Ermäßigung die Anerkennung der zur Last gelegten Tatsachen und den Verzicht darauf, Einwendungen vorzubringen oder Rechtsmittel im Verwaltungsweg einzulegen, unbeschadet einer Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Kontakt

OAC - Bürgerbüro
Adresse: Carrer de Ramon Llull, 6, 07860 Sant Francesc de Formentera, Illes Balears Öffnungszeiten: Werktags von Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr
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